Transparenz und Gesellschaftliche Mitentscheidung 2025

UMFELD
E4 | Transparenz und gesellschaftliche Mitentscheidung

E4.1 Transparenz

So machen wir’s:

Dieser Nachhaltigkeitsbericht steht unseren Interessensgruppen auf unserer Nachhaltigkeits-Homepage zur Verfügung.

Da wollen wir hin:

Neben unserem umfangreichen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen wir eine extern geprüfte (validierte) Umwelterklärung nach den Vorgaben von EMAS.

Mitentscheidung

Aspekt E4.2: Gesellschaftliche Mitentscheidung

So machen wir’s:

Wir stehen in ständigem Dialog mit unseren Anspruchsgruppen. Für unsere Kunden bieten wir neben den Dienstleistungen, welche zumeist vor Ort erbracht werden, auch Schulungen an. Wir kommunizieren über die Sozialen Medien, Veröffentlichungen, über Zeitungsartikel und Fachbeiträge in Branchenmagazinen.

Um die Unparteilichkeit unserer Zertifzierungsstelle sicherzustellen haben wir einen Ausschuss zur Sicherung der Unparteilichkeit (ASU) einberufen. Der Ausschuss tritt mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen zusammen. Er gibt Rückmeldung zu unserem Managementsystem, unseren Prozessen und Dienstleistungen, unserer wirtschaftlichen Situation sowie zu unserem Unparteilichkeitskonzept und dem Umgang mit Interessenkonflikten. Die Ergebnisse werden dokumentiert. Der ASU besteht derzeit aus drei Personen, die unsere Interessierten Parteien bestmöglich abdecken sollen. Die derzeitigen Mitglieder entstammen den Bereichen „Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit“, „NGO“ und „Wirtschaft und Branche“.

Herr Grantner leitet zudem die Arbeitsgruppe Zulassung, Prüfung und Aufsicht des Umweltgutachterausschusses des Bundesumweltministeriums um nachhaltige Entwicklungen aktiv mitgestalten zu können. Dies verdeutlicht auch die Mitgliedschaft im Gesamtvorstand des B.A.U.M. e.V. oder die Ressortleitung Produktbilanzierung beim VNU – Verband für Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement e.V. (siehe Punkt D2.1).

Da wollen wir hin:

Wir gehen noch aktiver auf unsere Berührungsgruppen zu.

Bei der Neubesetzung von einzelnen Mitgliedern des Ausschusses zur Sicherung der Unparteilichkeit beauftragen wir Personen, die die Interessen der Öffentlichkeit bestmöglich vertreten können (bspw. Mitarbeiter einer Nichtregierungsorganisation).

Negativ-Aspekt E4.3 Förderung von Intransparenz und bewusste Fehlinformation

Alle öffentlichen Informationen entsprechen der unternehmensinternen Realität.