Kund*innen-Mitwirkung & Produkttransparenz 2018/19

KUND*INNEN
D4 | Kund*innen – Mitwirkung für die Einheitlichkeit mit anderen Seiten

D4.1 Kunden*innen-Mitwirkung, gemeinsame Produktentwicklung und Marktforschung

So machen wir’s:

Durch unsere Begutachtungs- und Auditierungstätigkeiten befinden wir uns im ständigen persönlichen Austausch mit unseren Kunden. Dadurch gewinnen wir einen Eindruck welche Dienstleistungen von den Kunden gewünscht und benötigt werden (bspw. Angebotene Betreiberschulungen nach TRGS 529).

Auf Wunsch und in Zusammenarbeit mit Kundinnen entstand so das „Komplettangebot“, das alle von diesen benötigten Leistungen enthält. 

Die Inhalte unserer Schulungen ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben. Die Umsetzung und Teilnehmerfreundlichkeit wird regelmäßig abgefragt, ausgewertet und verbessert. Schulungsinhalte, die keiner gesetzlichen Vorgabe entspringen, werden in Absprache mit den Kunden festgelegt.

D4.2 Produkttransparenz

Produkttransparenz
So machen wir’s:

In unseren Angeboten werden Leistungen, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen gesondert dargestellt.

Um die Kosten für unsere Kundinnen zu minimieren, werden Fahrtkosten einer längeren Kundentour unter allen angefahrenen Kundinnen aufgeteilt. Dies wird den Kundinnen transparent dargestellt.

Da wollen wir hin:

Wir wollen dem Kunden auch dann transparent darstellen wie viele Kilometer gefahren wurden, wenn wir diese nicht abrechnen.

Wir prüfen, ob es sinnvoll ist einzelne Leistungen noch transparenter aufzuschlüsseln bzw. im Angebot zu vermerken, wie viel Prozent unserer Ausgaben bspw. für Löhne oder Fortbildungen verwendet werden.

Negativ-Aspekt D4.3 Kein Ausweis von Gefahrenstoffen

Da wir reine Dienstleister sind, sind enthaltene Schadstoffe für uns nicht relevant.