UMFELD
E4 | Transparenz und gesellschaftliche Mitentscheidung
E4.1 Transparenz
Da wollen wir hin:
Für 2021 ist eine Validierung der Umwelterklärung nach EMAS geplant.
Mitentscheidung
Aspekt E4.2: Gesellschaftliche Mitentscheidung
Herr Grantner leitet zudem die Arbeitsgruppe Zulassung, Prüfung und Aufsicht des Umweltgutachterausschusses des Bundesumweltministeriums um nachhaltige Entwicklungen aktiv mitgestalten zu können. Dies verdeutlicht auch die Mitgliedschaft im Gesamtvorstand des B.A.U.M. e.V. oder die Ressortleitung Produktbilanzierung beim VNU – Verband für Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement e.V. (siehe Punkt D2.1).
Da wollen wir hin:
Wir erstellen eine Stakeholderanalyse im Zuge der EMAS Einführung 2021 und bewerten, ob alle Stakeholder ausreichend in die Mitentscheidung miteinbezogen werden.
Wir gehen noch aktiver auf unsere Berührungsgruppen zu.
Bei der Neubesetzung von einzelnen Mitgliedern des Ausschusses zur Sicherung der Unparteilichkeit beauftragen wir Personen, die die Interessen der Öffentlichkeit bestmöglich vertreten können (bspw. Mitarbeiter einer Nichtregierungsorganisation).
Negativ-Aspekt E4.3 Förderung von Intransparenz und bewusste Fehlinformation
Alle öffentlichen Informationen entsprechen der unternehmensinternen Realität.
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