Transparenz und Gesellschaftliche Mitentscheidung 2018/19

UMFELD
E4 | Transparenz und gesellschaftliche Mitentscheidung

E4.1 Transparenz

So machen wir’s:

Der im Zuge der Gemeinwohlbilanzierung entstandene Bericht steht unseren Interessensgruppen im Original, sowie zusätzlich in aufbereiteter Form auf unserer Nachhaltigkeits-Homepage zur Verfügung.

Da wollen wir hin:

Für 2021 ist eine Validierung der Umwelterklärung nach EMAS geplant.

Mitentscheidung

Aspekt E4.2: Gesellschaftliche Mitentscheidung

So machen wir’s:

Wir stehen in ständigem Dialog mit unseren Anspruchsgruppen. Für unsere Kunden bieten wir neben den Dienstleistungen, welche zumeist vor Ort erbracht werden, auch Schulungen an. Wir kommunizieren über die Sozialen Medien, Veröffentlichungen, über Zeitungsartikel und Fachbeiträge in Branchenmagazinen.

Herr Grantner leitet zudem die Arbeitsgruppe Zulassung, Prüfung und Aufsicht des Umweltgutachterausschusses des Bundesumweltministeriums um nachhaltige Entwicklungen aktiv mitgestalten zu können. Dies verdeutlicht auch die Mitgliedschaft im Gesamtvorstand des B.A.U.M. e.V. oder die Ressortleitung Produktbilanzierung beim VNU – Verband für Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement e.V. (siehe Punkt D2.1).

Da wollen wir hin:

Wir erstellen eine Stakeholderanalyse im Zuge der EMAS Einführung 2021 und bewerten, ob alle Stakeholder ausreichend in die Mitentscheidung miteinbezogen werden.

Wir gehen noch aktiver auf unsere Berührungsgruppen zu.

Bei der Neubesetzung von einzelnen Mitgliedern des Ausschusses zur Sicherung der Unparteilichkeit beauftragen wir Personen, die die Interessen der Öffentlichkeit bestmöglich vertreten können (bspw. Mitarbeiter einer Nichtregierungsorganisation).

Negativ-Aspekt E4.3 Förderung von Intransparenz und bewusste Fehlinformation

Alle öffentlichen Informationen entsprechen der unternehmensinternen Realität.